Die BenAkustik GmbH bietet eine umfassende Beratung in den Bereichen Lärmschutz, Bauakustik und Raumakustik. Diese beginnt bei der schallschutz-optimierten Objektplanung und führt hin bis zum akustischen Wohlbefinden im einzelnen Raum entsprechend des gewünschten Zwecks.
Das Umweltschutzgesetz (USG) in Kombination mit der Schweizer und Liechtensteiner Lärmschutz-Verordnung (LSV) schützt uns gegen eine schädliche oder störende Einwirkung von Lärm. Dabei soll unnötiger Lärm vermieden werden und gültige Grenzwerte sind einzuhalten.
Hören Sie in Ihrer Wohnung den Strassenverkehr oder die Nachbarn? Eine gute Bauakustik reduziert Störungen durch jegliche Lärmquellen innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes, wie z.B. Musik, Schritte, Lüftungsgeräusche, Strassenverkehr oder anliegende Gewerbebetriebe.
Hallt es im Raum? Empfinden Sie es als laut, auch wenn nur wenige Personen im Raum sind? Mit einer guten Raumakustik steigt das Wohlgefühl für die typische Nutzung – z.B. unterscheiden sich die raumakustischen Anforderungen eines Büros, Wohnzimmers oder Musikproberaumes wesentlich.
Die wesentlichen Aufgaben des Wärmeschutzes sind die Herstellung eines behaglichen Raumklimas, die Beschränkung des erforderlichen Energieaufwands zum Beheizen und Kühlen von Räumen auf ein möglichst geringes Mass und die Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes von Bauteilen vor Tauwasser- und Schimmelpilzbildung – somit einer Bauschadensfreiheit.